IPA-Suite Endbenutzervertrag (EULA)

Stand: 10.06.2025

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

1.1
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) zwischen Ihnen und IT-SCom deckt Ihre Nutzung der IT-SCom Software und der IT-SCom Cloud-Services („IT-SCom Technologie“) ab. Dieses Dokument bezieht auch produktspezifische Bedingungen ein, die für bestimmte IT-SCom Technologien gelten. Die Definitionen wichtiger Begriffe finden Sie in Abschnitt 13 (Definitionen).

1.2
Sie stimmen zu, durch:

  • (a) den Download, die Installation oder die Nutzung der IT-SCom Technologie; oder
  • (b) Ihre ausdrückliche Zustimmung zu diesem EULA, an dessen Bedingungen gebunden zu sein.

1.3
Wenn Sie nicht befugt sind, diese Zustimmung abzugeben, oder mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die IT-SCom Technologie nicht verwenden.

2. Verwendung von IT-SCom Technologie

2.1 Lizenz- und Nutzungsrecht
IT-SCom gewährt Ihnen während der erlaubten Nutzungsdauer (Lizenzvertrag laut Auftrag) sowie diesem EULA festgelegt, zu Ihrem direkten Nutzen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare:

  • (a) Lizenz zur Nutzung der Software; und/oder
  • (b) Berechtigung zur Nutzung der Cloud-Services,

sofern Software bzw. Cloud-Service von einer anerkannten Bezugsquelle erworben wurden (zusammenfassend die „Nutzungsrechte“).

2.2 Nutzung durch Dritte
Eine Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt.

2.3 Beta- und Testnutzung
Wenn IT-SCom Ihnen Nutzungsrechte an IT-SCom Technologie auf einer Test-, Evaluierungs-, Beta- oder kostenlosen Basis („Evaluierungssoftware und -services“) gewährt:

  • (a) dürfen Sie diese nur für den begrenzten Zeitraum nutzen, der durch einen Lizenzschlüssel oder schriftlich von IT-SCom festgelegt wird. Wenn kein Zeitraum angegeben ist, endet die Nutzung 30 Tage nach Bereitstellung.
  • (b) kann Ihnen der Listenpreis in Rechnung gestellt werden, wenn Sie die Evaluierungssoftware und -services nach Ablauf weiterverwenden oder Geräte nicht zurücksenden.
  • (c) kann IT-SCom die Bereitstellung jederzeit einstellen. Danach entfällt der Zugriff auf zugehörige Daten.
  • (d) sind diese Produkte ggf. nicht vollständig getestet. Eine Nutzung in der Produktion ist nicht gestattet. Es erfolgt keine Haftung durch IT-SCom.

2.4 Upgrades oder zusätzliche Kopien der Software
Diese dürfen nur genutzt werden, wenn:

  • (a) sie im Rahmen einer Supportvereinbarung erworben wurden; oder
  • (b) das Nutzungsrecht separat erworben wurde.

2.5 Interoperabilität von Software
Auf Anfrage stellt IT-SCom Ihnen Informationen zur Interoperabilität mit anderen Programmen zur Verfügung, sofern Sie zustimmen, diese vertraulich zu behandeln und zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren.

2.6 Verlängerung eines Abonnements
Nutzungsrechte werden automatisch um den bei der Erstbestellung angegebenen Zeitraum verlängert, es sei denn:

  • (a) Sie kündigen schriftlich mindestens 60 Tage vor Ablauf, oder
  • (b) Sie oder Ihr Partner verzichten ausdrücklich bei Bestellung auf eine automatische Verlängerung.

3. Zusätzliche Nutzungsbedingungen

3.1 IT-SCom Technologie allgemein
Sofern nicht ausdrücklich von IT-SCom genehmigt, dürfen Sie:

  • (a) die Funktionen der IT-SCom Technologie nicht übertragen, verkaufen, unterlizenzieren, monetarisieren oder Dritten zur Verfügung stellen;
  • (b) die Software nicht auf Second-Hand- oder generalüberholten Geräten verwenden, die nicht von IT-SCom autorisiert wurden;
  • (c) Produktkennzeichnungen, Urheberrechts- oder Eigentumsvermerke, Hinweise auf geistiges Eigentum oder andere Kennzeichnungen nicht entfernen, ändern oder verbergen;
  • (d) kein Reverse Engineering, keine Dekompilierung, Entschlüsselung, Disassemblierung, Veränderungen oder Ableitungen der Technologie durchführen;
  • (e) IT-SCom Inhalte ausschließlich im Rahmen Ihrer erlaubten Nutzung einsetzen.

3.2 Bei der Nutzung der Cloud-Services
Sie dürfen nicht absichtlich:

  • (a) den Zugriff oder die Nutzung durch andere Kunden oder deren Sicherheit stören;
  • (b) Angriffe auf oder Unterbrechungen des Cloud-Services ermöglichen (z. B. DoS, unautorisierte Zugriffe, Penetrationstests, Malware-Verbreitung);
  • (c) eine übermäßige Nutzung verursachen, die sich negativ auswirkt;
  • (d) Daten speichern, die in der Dokumentation nicht vorgesehen sind.

3.3 Weiterentwicklung der IT-SCom Technologie

  • (a) Änderungen an Cloud Services:
    IT-SCom kann Cloud-Services verbessern oder weiterentwickeln, ohne deren Kernfunktionen wesentlich einzuschränken, außer im Rahmen des End-of-Life (siehe 3.3 b). Auch Wartungsarbeiten können zu Unterbrechungen führen – geplante Maßnahmen werden angekündigt, spontane nicht immer.
  • (b) End of Life (EOL):
    IT-SCom darf die Lebensdauer einzelner Komponenten oder der gesamten Technologie beenden. In diesem Fall wird auf ipa-suite.com informiert.
    • Falls Sie bereits Gebühren im Voraus bezahlt haben, wird IT-SCom versuchen, Ihnen eine gleichwertige Alternative bereitzustellen.
    • Ist dies nicht möglich, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung („EOL-Gutschrift“) für den ungenutzten Zeitraum.
    • Diese Gutschrift kann für künftige IT-SCom Käufe verwendet werden.

3.4 Schutz des Kontozugriffs
Sie sind verpflichtet, Kontoinformationen aktuell zu halten, Ihre Zugangsdaten zu schützen und IT-SCom bei Verdacht oder Kenntnis unberechtigter Nutzung sofort zu informieren.

3.5 Verwendung mit Drittanbieterprodukten
Die Nutzung der IT-SCom Technologie mit Drittprodukten erfolgt auf eigenes Risiko. IT-SCom übernimmt keine Verantwortung für Integrationen, die nicht Bestandteil des Produkts sind.

3.6 Open Source-Software
Open-Source-Komponenten unterliegen gesonderten Lizenzbedingungen (siehe www.ipa-suite.com). IT-SCom stellt sicher, dass:

  • (a) Ihre Nutzungsrechte dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden;
  • (b) keine Drittsoftware durch die Nutzung der IT-SCom Technologie automatisch Open-Source-Lizenzen unterliegt – sofern Sie die Technologie laut Dokumentation und im Objektcode verwenden.

4. Gebühren

Soweit gesetzlich zulässig, sind Bestellungen der IT-SCom Technologie nicht stornierbar.
Die Gebühren für Ihre Nutzung ergeben sich aus den Vereinbarungen mit Ihrer anerkannten Bezugsquelle.

Der Hersteller ist berechtigt, die Vergütung pro Nutzer/Server erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich mit einer Frist von drei Monaten an die Kostenentwicklung anzupassen. Darüberhinausgehende Kostensteigerungen durch Dritte können weitergegeben werden, sofern sie nicht durch den Hersteller verursacht wurden. Wird die Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Endbenutzer/Wiederverkäufer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Bei Kostenreduktionen kann eine entsprechende Preisanpassung verlangt werden. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die beim Hersteller hinterlegte Kontaktadresse.

Wenn Sie IT-SCom Technologie über Ihre vereinbarten Nutzungsrechte hinaus verwenden („Überschreitung“), kann die zusätzliche Nutzung in Rechnung gestellt werden.
Sie stimmen der Zahlung solcher Nachforderungen ausdrücklich zu.

5. Vertrauliche Informationen und Nutzung von Daten

5.1 Vertraulichkeit

  • (a) Der Empfänger vertraulicher Informationen ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und vor Weitergabe an Dritte zu schützen. Eine Offenlegung an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Auftragnehmer ist erlaubt, sofern diese die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen („zulässige Empfänger“).
  • (b) Der Empfänger:
    • (1) stellt sicher, dass zulässige Empfänger einer schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, die mindestens dem Schutz dieses EULA entspricht.
    • (2) haftet für jeden Verstoß durch zulässige Empfänger.
  • (c) Die Geheimhaltungspflicht entfällt für Informationen, die:
    • (1) dem Empfänger ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren;
    • (2) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden;
    • (3) unabhängig vom Empfänger entwickelt wurden.
  • (d) Der Empfänger darf Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist – vorausgesetzt, der Urheber wird, sofern möglich, vorab informiert und es wird gemeinsam an Schutzmaßnahmen gearbeitet.
  • (e) Auf Anforderung müssen vertrauliche Informationen zurückgegeben, gelöscht oder vernichtet und dies dokumentiert werden.

5.2 Unsere Nutzung von Daten
IT-SCom greift eventuell im Rahmen der Technologie-Nutzung auf Daten zu, verarbeitet und nutzt diese im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

Für personenbezogene Daten gilt der AV-Vertrag IT-SCom GmbH („AVV“), abrufbar auf Anfrage oder basierend auf individueller Vereinbarung. Für Details kontaktieren Sie bitte IT-SCom direkt.

5.3 Hinweis und Zustimmung
Sie sind verantwortlich, betroffene Personen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu informieren und deren Zustimmung einzuholen – sofern erforderlich.

6. Eigentum

6.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, überträgt dieser EULA keine Rechte an geistigem Eigentum und gewährt auch keine Lizenz.
Sie behalten das Eigentum an Ihren eigenen Inhalten.
IT-SCom bleibt Eigentümer aller Rechte an der IT-SCom Technologie und den IT-SCom Inhalten.

6.2
IT-SCom darf Feedback, das Sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Technologie geben, zur Weiterentwicklung der Produkte verwenden.

7. Entschädigungsleistungen

7.1 Forderungen durch Dritte
IT-SCom verteidigt Sie gegen Ansprüche Dritter, die auf der Behauptung beruhen, dass Ihre rechtmäßige Nutzung der IT-SCom Technologie geistige Eigentumsrechte (z. B. Patente, Urheberrechte, Marken) verletzt („Forderung wegen geistigen Eigentums“).
IT-SCom übernimmt die Entschädigung im Fall eines rechtskräftigen Urteils oder Vergleichs, vorausgesetzt:

  • (a) Sie informieren IT-SCom unverzüglich schriftlich über die Forderung.
  • (b) Sie kooperieren vollumfänglich bei der Verteidigung.
  • (c) IT-SCom behält das alleinige Recht, über Verteidigung und Beilegung zu entscheiden.

Anwaltskosten, die vor der Mitteilung an IT-SCom entstehen, werden nicht erstattet. Sie dürfen sich auf eigene Kosten rechtlich vertreten lassen.

7.2 Sonstige Rechtsbehelfe
Wird Ihre Nutzung durch eine Forderung beeinträchtigt, wird IT-SCom:

  • (a) Ihre weitere Nutzung ermöglichen, oder
  • (b) die Technologie durch gleichwertige ersetzen oder modifizieren.

Falls keine dieser Optionen möglich ist, kann IT-SCom Ihre Rechte kündigen und Ihnen die anteilige Gebühr erstatten.

7.3 Ausschlüsse
Keine Entschädigungspflicht besteht bei Forderungen, die sich ergeben durch:

  • (a) Designs oder Vorgaben, die von Ihnen oder Dritten bereitgestellt wurden;
  • (b) eigenmächtige Änderungen an der Technologie;
  • (c) Umfang oder Art der Nutzung, etwa erzielte Einnahmen;
  • (d) Kombination mit Produkten oder Prozessen Dritter;
  • (e) Ihre Weigerung, Änderungen oder Ersatzlösungen zu übernehmen;
  • (f) kostenlose, Beta- oder Evaluierungsnutzung.

7.4
Dieser Abschnitt stellt die gesamte Haftung von IT-SCom in Bezug auf Forderungen wegen geistigen Eigentums dar.

8. Gewährleistungen und Erklärungen

8.1 Leistung
IT-SCom garantiert:

  • (a) Die Software entspricht für 90 Tage ab Lieferdatum im Wesentlichen der Dokumentation (sofern keine längere Frist angegeben ist).
  • (b) Cloud-Services werden während der Nutzungsdauer mit angemessener Fachkenntnis gemäß Dokumentation bereitgestellt.

8.2 Malware
IT-SCom trifft wirtschaftlich vertretbare Vorkehrungen, um die IT-SCom Technologie frei von Malware bereitzustellen.

8.3 Einschränkungen und Bedingungen

  • (a) Die Gewährleistung entfällt bei:
    • (1) Veränderungen durch nicht autorisierte Personen,
    • (2) unsachgemäßer Nutzung oder physischen Schäden,
    • (3) kostenloser/Beta-/Testnutzung,
    • (4) Produkten, die nicht von IT-SCom stammen,
    • (5) nicht autorisierten Bezugsquellen,
    • (6) Installation durch nicht qualifiziertes Personal.
  • (b) Bei berechtigter Reklamation während der Laufzeit erhalten Sie entweder:
    • (1) eine Reparatur oder Ersatzlieferung,
    • (2) eine Rückerstattung:
      • (A) der Lizenzgebühren bei Software;
      • (B) der Gebühren für Cloud-Services anteilig (ausgenommen SLA-Vereinbarungen).
  • (c) Bei Rückerstattung müssen alle Kopien vernichtet oder zurückgegeben werden.
  • (d) Sofern nicht anders geregelt, lehnt IT-SCom sämtliche ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, insbesondere hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtsverletzungen oder Fehlerfreiheit.
  • (e) Als Verbraucher könnten für Sie abweichende gesetzliche Rechte gelten. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sie gesetzlich unzulässig sind.

9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss
Keine der Parteien haftet für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, z. B.:

  • Datenverlust
  • entgangene Gewinne
  • Betriebsunterbrechungen
  • Reputationsschäden
  • entgangene Einsparungen

9.2 Begrenzung der Gesamthaftung

  • (a) Bei dauerhaft lizenzierter Software: auf die hierfür gezahlten Lizenzgebühren.
  • (b) Bei allen anderen Ansprüchen: auf die Gebühren für die betroffene Technologie innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis.

9.3 Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung

Diese gelten nicht bei:

  • (a) ausstehenden Zahlungen von Ihrer Seite;
  • (b) Verstößen gegen Lizenzbedingungen (Abschnitte 2.1, 3.1, 3.2, 12.8).

9.4 Allgemeine Hinweise
Die Haftungsbegrenzung gilt unabhängig von der Anspruchsgrundlage (Vertrag, Delikt etc.), auch bei Kenntnis möglicher Schäden.
Gesetzlich nicht ausschließbare Haftungen bleiben unberührt.
Die Begrenzung ist kumulativ, nicht je Einzelfall zu betrachten.

10. Kündigung und Aussetzung

10.1 Aussetzung
IT-SCom kann Ihre Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn Sie gegen einen der folgenden Abschnitte verstoßen:

  • 2.1 (Lizenz- und Nutzungsrecht)
  • 3.1 (IT-SCom Technologie allgemein)
  • 3.2 (Cloud-Services)
  • 12.8 (Export)

10.2 Kündigung

  • (a) Jede Partei kann den EULA aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei wesentlich dagegen verstößt und innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung keine Abhilfe schafft.
  • (b) IT-SCom kann den EULA sofort kündigen, wenn Sie gegen die in 10.1 genannten Abschnitte verstoßen.
  • (c) Nach der Kündigung müssen Sie:
    • die Nutzung der Technologie sofort beenden,
    • alle Kopien der Software sowie vertrauliche Informationen vernichten.
  • (d) Kündigt IT-SCom den Vertrag aufgrund eines eigenen Verstoßes, erfolgt eine anteilige Rückerstattung Ihrer im Voraus gezahlten Gebühren.
  • (e) Kündigt IT-SCom aufgrund Ihres Verstoßes, sind alle offenen Gebühren bis zum Ende der Laufzeit zu begleichen.
    Bei weiterer Nutzung nach Kündigung erfolgt eine Berechnung, der Sie hiermit zustimmen.

11. Überprüfung

11.1 Aufzeichnungs- und Prüfungspflicht bei gesonderter Vereinbarung von Scanvolumina
Während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach müssen Sie vollständige, prüffähige Aufzeichnungen über Ihre Nutzung der IT-SCom Technologie führen („Aufzeichnungen für Überprüfungen“).

Nach vorheriger Ankündigung darf IT-SCom (max. einmal jährlich) innerhalb von 30 Tagen Einsicht in relevante Systeme und Unterlagen nehmen – zu üblichen Geschäftszeiten.

Dieser Paragraph ist nur relevant, wenn eine Vergütung der Technologienutzung auf Basis von nachträglich berechneten Scanvoluminas vereinbart wurde.

11.2 Prüfungsergebnisse
Stellt sich dabei heraus, dass Sie zu wenig gezahlt haben:

  • (a) müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen;
  • (b) zusätzlich die Prüfungskosten übernehmen, falls die Abweichung mehr als 5 % beträgt.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Fortgeltung
Die Abschnitte 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 12 bleiben auch nach Vertragsende gültig.

12.2 Drittbegünstigte
Dieser EULA verleiht Dritten keine Rechte oder Ansprüche.

12.3 Abtretung und Weitervergabe

  • (a) Keine Partei darf ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten übertragen.
  • (b) Ausnahmen:
    • (1) IT-SCom darf den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen eines Unternehmensverkaufs übertragen;
    • (2) IT-SCom darf Leistungen an Dritte weitervergeben – bleibt dabei aber in der Pflicht.

12.4 US-Regierungsstellen
Die Software und Cloud-Services gelten als „kommerzielle Computersoftware“ im Sinne der US-Vorschriften FAR 12.212 und DFARS 227.7202.
Abweichende Regelungen sind gegenüber der US-Regierung nicht durchsetzbar.

12.5 IT-SCom Partner-Transaktionen
Bei Erwerb über einen IT-SCom Partner gilt dieser EULA vorrangig gegenüber abweichenden Vereinbarungen mit dem Partner.

12.6 Änderungen des EULA
IT-SCom kann den EULA auf ipa-suite.com aktualisieren. Änderungen gelten für Berechtigungen, die nach dem Änderungsdatum erworben oder verlängert wurden.

12.7 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • (a) Beide Parteien müssen alle relevanten Gesetze einhalten. IT-SCom kann Funktionen einschränken, um Regelkonformität sicherzustellen.
  • (b) Bei Nutzung in Ländern mit besonderen Datenschutzanforderungen (z. B. Russland, China) bestätigen Sie, dass Sie die verantwortliche Stelle für die Einhaltung sind.

12.8 Export
Die IT-SCom Produkte unterliegen deutschen und lokalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften.
Sie verpflichten sich zur Einhaltung und zur Beschaffung nötiger Genehmigungen.

12.9 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Dieser EULA unterliegt den Gesetzen am Hauptsitz der IT-SCom. Gerichtsstand ist ebenfalls dieser Ort.
Für US-Behörden gelten abweichend die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

12.10 Benachrichtigungen
Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail, Post oder Mitteilung auf ipa-suite.com.
An IT-SCom adressierte Mitteilungen sind an die Hertingerstr. 45, 59423 Unna, Deutschland zu senden.

12.11 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (ausgenommen Zahlungsverpflichtungen).

12.12 Kein Verzicht
Die Nichtausübung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht darauf.

12.13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig.

12.14 Gesamte Vereinbarung
Dieser EULA ersetzt alle früheren Absprachen und stellt die vollständige Vereinbarung dar.

12.15 Übersetzungen
Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung dieses EULA.

12.16 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:

  • (a) Produktspezifische Bedingungen
  • (b) Dieser EULA
  • (c) Verweise auf IT-SCom Richtlinien und ergänzende Vereinbarungen

13. Definitionen

„Verbundenes Unternehmen“
Ein Unternehmen, das direkt oder indirekt über mehr als 50 % der Anteile oder durch vertragliche Kontrolle Einfluss ausübt.

„Anerkannte Bezugsquelle“
IT-SCom oder ein autorisierter IT-SCom Partner.

„Autorisierte Dritte“
Ihre Benutzer, verbundene Unternehmen oder Dienstleister, die zur Nutzung berechtigt sind.

„IT-SCom“ / „wir“ / „uns“
Die IT-SCom GmbH oder verbundene Unternehmen.

„IT-SCom Inhalte“
Von IT-SCom bereitgestellte oder durch Nutzung erzeugte Inhalte und Daten, einschließlich Threat-Intelligence, Regeln, Feeds etc.

„IT-SCom Partner“
Autorisierte Reseller, Distributoren oder Systemintegratoren.

„Cloud-Service“
Von IT-SCom bereitgestellte SaaS-Lösungen laut produktspezifischen Bedingungen.

„Vertrauliche Informationen“
Nicht-öffentliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

„Lieferdatum“
Das in Ihrer Berechtigung festgelegte oder faktisch gültige Bereitstellungsdatum.

„Dokumentation“
Offiziell veröffentlichte Unterlagen zu Funktionen und Nutzung.

„Berechtigung“
Vertraglich erworbene Nutzungsrechte inkl. Dauer, Umfang und Anzahl der Produkte.

„Malware“
Schädlicher Code, der Systeme beeinträchtigen oder unautorisierten Zugriff ermöglichen kann.

„Produktspezifische Bedingungen“
Zusätzliche Bedingungen auf ipa-suite.com zu bestimmten IT-SCom Produkten.

„Software“
Von IT-SCom entwickelte Programme inklusive Upgrades und Dokumentation.

„Upgrades“
Erweiterungen, Bugfixes und neue Versionen der Software.

„Nutzungsdauer“
Zeitraum, in dem die Nutzung gemäß Berechtigung gestattet ist.

„Benutzer“
Personen (Mitarbeiter, Auftragnehmer etc.), die in Ihrem Namen berechtigt sind.

„Sie“
Die natürliche oder juristische Person, die IT-SCom Technologie erwirbt.


Nutzungsbedingungen und Datenschutzvereinbarung für die Verwendung der externen KI-Funktionen der IPA-Suite

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung des von der IT-SCom GmbH („Anbieter“) bereitgestellten KI-Dienstes („Dienst“) durch den Kunden („Nutzer“) im Rahmen der IPA-Suite. Durch die Nutzung des Dienstes erklärt sich der Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Nutzung der Azure OpenAI API
Der Anbieter verwendet die Azure OpenAI API von Microsoft Ireland Operations Limited zur Bereitstellung von KI-Funktionen wie z. B. Textanalyse, Zusammenfassungen oder Konvertierungen.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Nutzung dieser API. Microsoft agiert dabei als Auftragsverarbeiter des Anbieters im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Microsoft finden Sie unter:

3. Verantwortung des Nutzers für Datenschutz und DSGVO
3.1 Der Nutzer ist für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der DSGVO, selbst verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten über den Dienst.
3.2 Der Nutzer bestätigt, dass er über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügt (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 DSGVO).
3.3 Der Nutzer verpflichtet sich, betroffene Personen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung zu informieren und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen.
3.4 Der Nutzer sichert zu, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) über den Dienst zu verarbeiten.
3.5 Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern oder Forderungen frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Nutzer resultieren.

4. Datenverarbeitung, Übertragung und Speicherung
4.1 Die Verarbeitung erfolgt durch Microsoft in Azure-Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, vorzugsweise in Westeuropa (z. B. Amsterdam).
Microsoft gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO.

4.2 Der Anbieter speichert keine personenbezogenen Daten aus den übermittelten Inhalten dauerhaft, es sei denn, dies ist technisch notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

4.3 Microsoft verwendet die übermittelten Daten nicht zur Schulung oder Verbesserung der zugrunde liegenden KI-Modelle („no training“). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung der angeforderten KI-Funktion.

5. Haftungsausschluss
5.1 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch den Dienst generierten Inhalte.
5.2 Der Nutzer erkennt an, dass die Ergebnisse auf einem KI-Modell basieren und fehlerhafte oder ungenaue Informationen enthalten können.
5.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der durch den Dienst bereitgestellten Informationen oder durch eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Nutzer entstehen.

6. Änderungen der Bedingungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Webseite des Anbieters in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Unna.