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RA-MICRO und die IT-SCom GmbH
beschließen Kooperation

Der marktführende Hersteller für Kanzleisoftware, RA-MICRO, beschließt eine Kooperation mit der IT-SCom GmbH.

RA-MICRO hat eine automatisierte Schnittstelle zur IPA-Suite entwickelt und in die Kanzleilösung integriert. Damit wird sicher gestellt, dass alle Dokumente, die von RA-MICRO an das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) übermittelt werden, vorab durch die IPA-Suite geprüft und korrigiert werden. Die Kooperation ermöglicht tausenden von Anwälten eine einfache und standardisierte Kommunikation mit den Gerichten.

Hintergrund

Die Bundesrechtsanwaltskammer (brak) verpflichtet ab dem 01.01.2022 alle Anwälte zur Nutzung des beA. Was bedeutet das:

Sämtliche Kommunikation mit deutschen Gerichten, muss ab dem 01.01.2022 digital, über das so genannte beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) erfolgen. Das beA stellt spezifische Format-Anforderungen an Dokumente. Die Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) regelt diese Formate. Jedes gescannte Dokument und jedes elektronisch erzeugte Dokument, muss den Anforderungen entsprechen. Andernfalls wird das Dokument vom beA abgelehnt. Die kann zu Fristenversäumnissen führen und somit Prozesse entscheiden.

Ob ein Dokument alle Anforderungen nach ERVV erfüllt, ist ohne technische Prüfung nicht möglich. Für die ca. 50.000 Anwälte in Deutschland besteht also massiver Handlungsbedarf eine Lösung, bis zum 01.01.2022, zu finden.

Die IPA-Suite der IT-SCom ermöglicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben an die Dokumentenformate. Die IPA-Suite kann die Formate der Dokumente prüfen, erzeugen und bei Bedarf automatisch korrigieren.

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