Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
Keine Buchung ohne Beleg. Das ist ein Grundprinzip der GoBD. Jeder Geschäftsvorfall muss anhand eines Beleges nachgewiesen werden können. Eine lückenlose Verfahrensdokumentation soll außerdem Dritten einen Überblick über die Buchführung und einzelne Geschäftsvorfälle gewährleisten. Daher ist der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit vor allem im Falle einer Betriebsprüfung maßgeblich und daher oberstes Gebot.
Vollständigkeit
Vollständig bedeutet im Sinne der GoBD nicht nur, dass Sie ALLE Unterlagen lückenlos aufbewahren müssen, sondern auch, dass Ihre Aufzeichnungen und erfassten Daten zu jedem Beleg vollständig sein müssen. Zu jedem Geschäftsvorfall gehört ein Beleg und zu jedem Beleg, wie beispielsweise einer Rechnung sind mindestens folgende Informationen zu erfassen und zu speichern
- eindeutige Belegnummer
- Belegdatum
- Betrag und Mengenangaben
- Absender und Empfänger (interner Verantwortlicher und Geschäftspartner)
Die GoBD verlangen in puncto Vollständigkeit außerdem, dass die Aufbewahrungsfristen eingehalten werden. Demnach dürfen aufbewahrungspflichtige Dokumente nicht vor Ablauf der entsprechenden Frist von 6 oder 10 Jahren entsorgt werden.
Richtigkeit
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) legen großen Wert auf die Richtigkeit der dokumentierten Geschäftsvorfälle. Eine korrekte Kontierung unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Um den Anforderungen der GoBD gerecht zu werden, müssen alle relevanten Angaben zur Kontierung vollständig und korrekt dokumentiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Umsatzsteuer, das Leistungsdatum und das Belegdatum.
Indem Sie die GoBD-Vorgaben zur Richtigkeit und Kontierung Ihrer Geschäftsvorfälle erfüllen, gewährleisten Sie eine ordnungsgemäße Buchführung und minimieren das Risiko von Fehlern oder Unstimmigkeiten. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Buchhaltung den GoBD-Anforderungen entspricht und somit rechtssicher und verlässlich ist.
Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
Die GoBD legen großen Wert auf die zeitnahe Buchung von Geschäftsvorfällen. Gemäß den Vorgaben müssen alle Transaktionen unmittelbar nach ihrem Eintreten erfasst werden.
Bei bargeldlosen Transaktionen gilt eine Frist von maximal 10 Tagen für die Erfassung. Für Bareinnahmen und Barausgaben aus der Kasse besteht sogar die Pflicht zur täglichen Buchung. Durch den Grundsatz der zeitnahen und fortlaufenden Buchung sollen Manipulationen verhindert werden, die entstehen könnten, wenn Geschäftsvorfälle durch zeitliche Verschiebungen anders gebucht werden.
Indem Sie die GoBD-Anforderungen zur zeitnahen Buchung erfüllen, gewährleisten Sie eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Geschäftsvorfälle. Achten Sie darauf, dass Ihre Buchhaltung stets zeitnah und fortlaufend aktualisiert wird, um die Integrität Ihrer Finanzdaten sicherzustellen und den GoBD-Richtlinien zu entsprechen.
Ordnung
Die Ordnung innerhalb der Buchführung spielt eine entscheidende Rolle, um Betriebsprüfer und Steuerberater bei der schnellen Orientierung zu unterstützen. Eine klare und nachvollziehbare Sortierung nach Datum, Absender, Empfänger und anderen relevanten Kriterien ist dabei von großer Bedeutung.
Es genügt nicht, Belege einfach auf der Festplatte oder einem USB-Stick zu archivieren, ebenso wenig wie eine Papierausdruck. Gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) müssen alle Belege revisionssicher, im Ursprungsformat und maschinell auswertbar abgelegt werden.
Die Einhaltung dieser GoBD-Anforderungen gewährleistet eine geordnete Aufbewahrung Ihrer Dokumente und ermöglicht eine effiziente Prüfung und Auswertung durch autorisierte Stellen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Dokumentenarchivierung den Anforderungen entspricht, um den GoBD-Richtlinien gerecht zu werden und potenzielle Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unveränderbarkeit
Die Unveränderbarkeit der archivierten Dokumente zählt zu den wesentlichen Voraussetzungen und wird im Kontext der Buchführung und Archivierung als "revisionssicher" bezeichnet. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der ursprüngliche Inhalt eines Dokuments während der gesamten Aufbewahrungsfrist nachweisbar bleibt.
Sollten Änderungen an den Belegen oder Dokumenten vorgenommen werden, müssen diese lückenlos protokolliert werden. Jede einzelne Änderung muss nachvollziehbar gekennzeichnet sein, um Überschreibungen oder Fälschungen zu vermeiden.
Die Gewährleistung der Revisionssicherheit stellt sicher, dass Ihre archivierten Dokumente rechtlich geschützt und vor Manipulationen geschützt sind. Diese Voraussetzung ist für Betriebsprüfungen und andere rechtliche Anforderungen von entscheidender Bedeutung.
Sorgen Sie für eine revisionssichere Archivierung Ihrer Dokumente und halten Sie die entsprechenden Protokollierungen vor, um den rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Erstellen einer Verfahrensdokumentation
Erstellen Sie eine Verfahrensdokumentation zu Ihren relevanten Geschäftsprozessen. Was es bei einer Verfahrensdokumentation zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
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